Wenige Tage nach dem Gespräch sende ich Ihnen einen ersten individuellen Entwurf der Trauerfeier zu.
Wenn Sie es wünschen, sende ich Ihnen auch gerne vor der Feier die von mir verfasste Traueransprache per E-Mail zu, so dass Sie diese inhaltlich und formal kennen. So können Sie mir auch gerne mögliche Änderungswünsche für die Ansprach zukommen lassen, welche ich in meine Worte integriere.
Die Abschiedsfeier kann an unterschiedlichen Orten stattfinden.
Wenn die Urne oder der Sarg des Verstorbenen bei der Trauerfeier aufgebahrt sein soll, findet die Trauerfeier an einem Ort und zu der Zeit statt, welche Sie vorher mit dem Bestattungsinstitut vereinbart haben (im Bestattungsinstitut, in einer Trauerhalle, auf dem Friedhof, etc…).
Wenn Sie eine ausschließliche Gedenkfeier Ihren verstorbenen Angehörigen wünschen (z.b. zum ein- oder zehnjährigen Todestag) und an den Verstorbenen rein symbolisch erinnert werden soll und weder die Urne noch der Sarg aufgebahrt sind, so kann diese Feier auch an einem alternativen, angemessenen Ort stattfinden (auf einer Waldlichtung, am Fluss, an einem Lieblingsplatz…).
Ich arbeite mit einem Pauschalhonorar, welches alle die oben genannten Leistungen enthält. Das Honorar liegt bei 400,- Euro netto zzgl. einmalige Fahrtkosten am Tag der Abschiedszeremonie (0,50€/km – Standort: Würzburg/Kist).